Montag, 9. März 2009

Deutschland führt endlich die Todesstrafe für Raubkopierer ein

Okay, okay, ich beweg mich mit meiner reisserischen Überschrift auf dem Niveau einer gewissen Zeitung mit 4 Buchstaben, aber BILDet euch doch selber eure Meinung, ich für meinen Teil muss es ausnutzen frei sprechen zu können und wollte auch mal so tun als hätte ich etwas elementares mitzuteilen was alles ändert. 

Und ganz soweit schiess ich dann Wohl doch nicht vorbei, auch wenn Raubkopierereien nicht das einzige Thema des von Deutschland ratifizierten Cyber-Crime Vertrags ist. 

Ich will da mal ein paar Inhalte rausziehn (Der Gesamte Vertrag ist unten verlinkt, ebenso die Meldung von Heise.de): 
Artikel 9 – Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

2    Im Sinne des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck „Kinderpornographie“ pornographisches Material mit der visuellen Darstellung

a    einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;

b    einer Person mit dem Erscheinungsbild einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;


Über 2 a wollen wir uns mal nicht aufregen sondern einfach mal übersehen, dass es auch Jugendliche gibt, die mit Jugendlichen zusammen sind und jah, auch jugendliche unter 18 können Spass an Sex haben und sich Bilder machen (wollen), oder sich beim Sex filmen wollen oder ähnliches. Sexuelle gelüste sind Vielfältig und treten nicht erst mit 40 auf. Aber wie gesagt überlesen wir das einfach mal. 

2 b) Mh meine zierliche 21 Jährige Freundin hat mir doch allen ernstes ein Sex-Tape von sich in Schulmädchenuniform gemacht... Sperrt mich weg ich bin ein Kinderschänder... aber gut, das ist ja nicht wirklich was neues, das Läuft hierzulande ja sowieso bereits unter der Flagge Kinderpornographie. Gesegnet seien alle, die echte Mannsweiber als Freundin haben, denen der Bart schon eindeutig aus allen Ecken des Gesichts Spriesst - Ihr Glücklichen. 

Bereits der "Versuch" eines Copyrightverstoßes, Betrugs, Hacking,
oder Besitz von KiPo (solange "mit Absicht" begangen) soll strafbar
werden - ebenso das "Anstiften" wie auch immer das zu verstehen ist:
Artikel 11 – Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

1    Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die vorsätzliche Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung einer nach den Artikeln 2 bis 10 umschrie benen Straftat mit dem Vorsatz, dass eine solche Straftat begangen werde, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.

2    Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um den Versuch der Begehung einer nach den Artikeln 3 bis 5 sowie 7, 8 und 9 Absatz 1 Buchstaben a und c umschriebenen Straftat, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem inner staatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.



Desweiteren kloppen wir uns auch noch fleissig über veraltete Urheberrechtsmodelle, stimmen der Vorratsdatenspeicherung und dem heimlichen Ausspähen von Daten zu - im anderen Atemzug verbieten wir sie natürlich, Totalüberwachung für jeglichen elektronischen Verkehr wird mal ebe für "gut" befunden und so weiter. Ein wunderbares Vertragswerk wenn man nicht leider Gottes mit einem Halbwegs gesunden Menschenverstand gesegnet wurde. Endlich wird mal was gegen diese ganzen Kriminellen Raub-Mord-Kinderschänder-Lied-Klauer-Kopierer-Asozialen-Hacker-Cyber-Spion-Terroristen getan. Herzlichen Dank. ENDLICH. 


http://www.conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/185.htm

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