Dienstag, 31. März 2009
Montag, 16. März 2009
Piraten sind sexy.
Sonntag, 15. März 2009
CareChild vs von der Leyen
Donnerstag, 12. März 2009
Jugendschutz im Internet
Mittwoch, 11. März 2009
Liebes BVerfG, wir bitten dich inständigst: Ignoriere endlich die Verfassung...
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die seit 1. Januar 2008 geltenden Auflagen zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nach einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern eingeschränkt. Im September 2008 verlängerte das Gericht die Geltungsfrist der von ihr gesetzten Schranken um sechs Monate. Schäuble sagte nun, er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".Und ums mal realistisch zu sehen, es geht hier nicht darum, dass gewisse Gesetze eventuell verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen oder den Unmut "des Volkes" wecken, nein, es geht einzig und allein darum, dass hier einem hilflosen Behinderten sein neues, tolles Spielzeug geklaut wurde. Diese Zustände sind einfach untragbar, darum ist es nun an der Zeit Hr. Schäuble schnellstens per Ermächtigungsgesetz über alle Zweifel erhaben zu machen und ihn endlich in Ruhe seine Arbeit tun zu lassen. Derartige Eingriffe der kontrollierenden Organe sind nicht nur Unverschämt sondern auch ganz klare Diskriminierung Behinderter. So kann es nicht weitergehn.
Dienstag, 10. März 2009
Das ist einfach nicht lustig
Montag, 9. März 2009
Deutschland führt endlich die Todesstrafe für Raubkopierer ein
Artikel 9 – Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie
2 Im Sinne des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck „Kinderpornographie“ pornographisches Material mit der visuellen Darstellung
a einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;
b einer Person mit dem Erscheinungsbild einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;
Artikel 11 – Versuch und Beihilfe oder Anstiftung
1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die vorsätzliche Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung einer nach den Artikeln 2 bis 10 umschrie benen Straftat mit dem Vorsatz, dass eine solche Straftat begangen werde, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.
2 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um den Versuch der Begehung einer nach den Artikeln 3 bis 5 sowie 7, 8 und 9 Absatz 1 Buchstaben a und c umschriebenen Straftat, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem inner staatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.
Klischees sind scheisse!
Sonntag, 8. März 2009
Brutale Schlägerbanden, Alkohol, Rechtsextremismus und andere Nebensächlichkeiten
Atom-Busen mal anderst...
Mittwoch, 4. März 2009
Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)
Anfrage an Fr. Ilse Elisabeth Falk (CDU)
zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen
Problematik, besonders auch auf abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie
um Verständnis dafür, dass wir vorerst nur eine Frage an Frau Falk zum
Thema zulassen. Die Antwort zur bereits gestellten Frage können Sie im
Profil von Frau Falk abonnieren, indem Sie auf den Link "Benachrichtigen,
wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt" klicken. Sobald die Antwort
eingetroffen ist, werden Sie per eMail benachrichtigt.
Wir werden Frau Falk Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten
(aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann
bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Gärtner
(abgeordnetenwatch.de)
Anfrage an Fr. Hilde Mattheis (SPD)
Anfrage an Fr. Dr. Barbara Hendricks (SPD)
Anfrage an Hr. Arnold (SPD)
Dienstag, 3. März 2009
Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
die bezeichnen sich mehrfach als Experten für "Wahlmaschienen" und betonen, dass es bislang keine Manipulation gab.
Hierzu ein paar Fragen, die sie mir als Experte hoffe ich beantworten können:
1. Haben sie jeden einzelnen Wahlcomputer persönlich überprüft oder nehmen sie lediglich an, es habe bisher keine Manipulation gegeben?
2. Sollten sie tatsächlich jeden Wahlcomputer geprüft haben, wie wollen sie sicher sein, dass es keine Manipulation gab, es ist nicht zuzordnen wann, von wo, welche Daten aufgenommen wurden?
3. Was qualifiziert sie zum Experten für "Wahlmaschinen"? Welches technische Hintergrundwissen können sie Vorweisen? Sind sie mit den Grundlagen der TTL und der Softwareentwicklung vertraut? Haben sie die Hardwarearchitekturen und die eingesetzte Software in ihren Quellcodes analysiert?
4. Der CCC hat mehrfach aufgezeigt, dass es kinderleicht ist die "Wahlmaschinen" zu manipulieren, vergangene Wahlen haben aufgezeigt, dass es Schwierigkeiten an Wahlcomputern gab, die so und vorallem in diesem Ausmaß bisher noch nicht bekannt waren. Nicht zuletzt sogar durch "Überwachung" der Wahlcomputer. Meine Frage ist NICHT ob sie Befürworter von Wahlmaschinen sind, obwohl das die einzige Antwort zu sein scheint, die sie in diesem Thema geben können, sondern wie sie als Experte zu diesen Vorgängen stehen?
5. Ich erwarte keine Antwort, da ich sie vermutlich nicht respektvoll genug behandel um einer würdig zu sein. Ich finde es aber durchaus interessant zu erfahren inwieweit Politiker bereit sind sich für ihr Handeln zu rechtfertigen. Ich mag sie nochmals daran erinnern: Sie sind vom Volk der BRD beauftragt ihr Mandat auszuüben, nicht von Gott eingesetzt.
6. Noch eine Respektlosigkeit meinerseits: Sie mögen es nicht wenn die BRD mit Staaten die die Grundrechte nicht achten gleichgesetzt wird, sind aber nicht bereit sich hier Arugmentativ zu genau dieser Problematik zu äussern. - Das mag ich nicht.
Mit stocksauren Grüßen,
David Dorst
Reaktion von AOwatch.de vom 26.12.2008
Guten Tag David Dorst,
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Wiefelspütz über abgeordnetenwatch.de.
Da von Herrn Wiefelspütz auf thematisch ähnliche/gleiche Mails bereits
erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre Mail in die Kategorie
Massenmails.
Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit und
die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten. Wenn
Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema diskutieren
möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Wiefelspütz.
Einige Fragen zum Thema Wahlcomputer und Manipulierbarkeit finden Sie,
wenn Sie den Begriff Wahlcomputer in die Suchzeile auf
abgeordnetenwatch.de eingeben oder unter folgenden Links (Auswahl):
-
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111666#frage111666
-
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111379#frage111379
-
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111225#frage111225
-
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f110940#frage110940
Wir werden Herrn Wiefelspütz Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen,
Harry Olschok
(abgeordnetenwatch.de)
Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)
als erstes hoffe ich, auf eine Antwort ihrerseits in einem Ton den sie uns, den Fragestellern, abverlangen. Ich muss zugeben, dass ich diverse Antworten ihrerseits von \"an Respekt mangelnd\" bis beleidigend Empfand, aber das soll nicht Thema hiervon sein.
Mir geht es ein weiteres Mal um die Frage der Vorratsdatenspeicherung und insbesondere der Frage was sie dazu bewegt zuzustimmen, auch ohne jeglichen Terrorismus, wie sie selbst schreiben.
Worin besteht ihrer Meinung nach die Notwendigkeit eines derart stark kritisierten Konzepts wie der Vorratsdatenspeicherung, die viele Datenschützer nahezu Amok laufen lässt und ein dauerbrenner in den Heise-foren ist, wo sich technisch versierte Personen mit diesem Thema befassen - im überwiegenden Maß mit ablehnender Haltung?
Um nochmals auf das von Herrn Becker angesprochene Szenario zurückzukommen: Worin nützen dinge wie die vorratsdatenspeicherung, die Onlinedurchsuchung o.Ä.? Personen die nicht entdeckt werden wollen verschlüsseln die Kommunikationswege mit entsprechend starken Algorithmen, d.h. einen Sender und Empfänger von \"IRGENDWAS\" festzustellen hilft kein stück weiter, Datenströme zu lesen auch nicht, getrennte netze, anonyme Verbindungen etc. werden weiterhin möglich bleiben, da der Provider nicht jeden Punkt kennen muss, sondern ggf. nur den punkt eines servers der das ziel entschlüsselt und die daten entsprechend verschlüsselt zurückliefert.
Daher frage ich mich ob sie die Antwort \"sie seien anderer Meinung\" etwas Präzisieren könnten und mir den Sinn der Vorratsdatenspeicherung oder ähnlicher technischer Absonderlichkeiten nahe bringen könnten. Und bevor sie mir technisches Unverständniss Vorwerfen, weise ich daraufhin, dass ich im Bereich der Netzwerktechnik beruflich und davor im Rahmen meines Studiums tätig war und bin.
Mit freundlichen Grüßen,
David Dorst
vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Wiefelspütz über abgeordnetenwatch.de.
Da von Herrn Wiefelspütz auf thematisch ähnliche/gleiche Mails bereits
erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre Mail in die Kategorie
Massenmails.
Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit und
die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten. Wenn
Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema diskutieren
möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Wiefelspütz.
Wir werden Herrn Wiefelspütz Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph von Massow
(abgeordnetenwatch.de)
Anfrage an Hilde Mattheis (SPD) via AOwatch.de
Sehr geehrte Frau Mattheis, ich danke ihnen für ihre Antwort. Allerdings habe ich weitere Fragen:1. Ist es ihrer Meinung nach sinnvoll bisher dezentral genutzt Konzepte - wie bspw. die Rasterfahndung - zu zentralisieren, ohne dass ihr jemals ein tatsächlicher Nutzen nachgewiesen wurde? - Oder halten sie die Aussage der LKAs sie sei nützlich für unumstößlich? hier folgender Link: www.cilip.de (bzgl. Nutzen d. Rasterfahndung)
2. Gehen wir mal davon aus, dass der Präsident des BKAs nichtunrechtmässig bzw. auf andere als die Gedachte Art von seinenvorübergehenden Kompetenzen Gebrauch macht, würde ich gerne nochmals auf die Notstandsverordnungen die der deutsche Herbst mit sich brachte bezug nehmen. Wenn ich mich nicht täusche sollten diese für einen kurzen Zeitraum zur Gefahrenabwehr die notwendigen Mittel "im Kampf gegen denTerror" auf rechtlicher Seite zur Verfügung stellen. Wir haben nun 2008 und sie wurden nie aufgehoben - was lässt sie annehmen, dass diesmal vorübergehende Kompetenzen wieder abgeschafft werden oder sich alternativ auch alle zukünftigen Präsidenten des BKAs ihrer Rolle bewusst sind und ihre Macht nicht ausnützen?
3. Kommen wir zu meinem persönlichen Liebling: der(heimlichen)Onlinedurchsuchung: Was bewegt sie zu der Ansicht, dass die Onlinedurchsuchung auch nur im entferntesten die Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bieten würde? Ich gehe davon aus, dass Sinn und Zweck ist Terroristen während der Vorbereitung ihrer "Missionen" beobachten zu können. Nun, wenn ich mich nun in die Lageder Terroristen versetze wäre meine erste Aktion anständigeVerschlüsselungsalgorithmen zu nutzen um meine Kommunikation zu verschlüsseln, meine Daten auf Massenspeichern chiffrieren würde und nur noch über TOR netzwerke und mit Betriebssystemen die nicht aus Redmondstammen arbeiten würde - die technischen Möglichkeiten der heimlichen Onlinedurchsuchung sind nur bei Leuten gegeben die keine Ahnung haben - normalen Bürgern. Ist das "Recht"?
MfG David Dorst
Anfrage an Hilde Mattheis (SPD) via AOwatch.de
Sehr geehrte Frau Mattheis,
angenehmerweise hatte ich schon die Möglichkeit sie vor einigen Jahren auf einer LAN-Party kennen zu lernen, wo sie sich nach eigenen Angaben ein Bild der "Zocker" machen wollten. Um diese Diskussion bin ich ihnen heute noch dankbar.
Aber genau das bringt mich auf meine Frage. Anscheinend interessiert es sie ja einigermassen, was in den Leuten vorgeht, die sie im Bundestag vertreten. Wie können sie Angesichts der Tatsache, dass nun 86 Millionen dt. Staatsbürger unter generellen Terrorverdacht gestellt werden den StaSi gesetzen - sprich der BKA-Novelle - zustimmen?
Bedeuten ihnen in dieser Demokratie Grundrechte wie Freizügigkeit und ein Recht auf Privatsphäre überhaupt nichts oder halten sie die Fahnder für über alle Zweifel erhaben, dass es ihnen möglich gemacht werden soll, quasi ohne jegliche Kontrolle nach gutdünken unbescholtene Personen zu bespitzeln?
Ich weiss, dass der StaSi vergleich gern abgeschmettert wird, mit den Worten wir seien doch "Spinner" die das Gesetz nicht verstehen, oder sogar "Personen die für den Terror sind". Das ist aber so nicht ganz richtig, ich verstehe nicht das Gesetz nicht, ich verstehe die Notwendigkeit der Abschaffung unserer Grundrechte nicht. Ich verstehe nicht wie man einen Polizeilichen Geheimdienst mit derartiger Macht ausstatten kann, wenn man sich auch nur 2 Minuten mit der deutschen Vergangenheit beschäftigt hat - und das VERSUCHE ich zu verstehen.
Wo ist die Terrorgefahr denn? Wo sind die Strassenzeilen die in die Luft fliegen um ein derartiges Gesetz zur Notwendigkeit zu erklären?
Und eine Befristung gewisser Befugnisse - nunja, reden wir nicht um den heissen Brei, die Notstandsverordnungen zu RAF-Zeiten wurden auch nicht abgeschafft. Einmal verabschiedet wird dieses Gesetz unsere Demokratie auf Ewigkeiten untergraben.
Wie können sie das Verantworten, das ist meine Frage?!
Antwort von Fr. Hilde Mattheis am 26.11.2008:
Sehr geehrter Herr Dorst,
nach reiflicher Abwägung bin ich zu dem Entschluss gekommen, für das BKA-Gesetz zu stimmen. Ob es uns passt oder nicht: die neuen Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus erfordert erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamtes zur Gefahrenabwehr. Die SPD hat bei den Verhandlungen mit der Union durchgesetzt, dass bei den operativen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Aspekte des Datenschutzes miteinbezogen werden und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden.
Das Bundeskriminalamt erhält zunächst die operativen Instrumente, die sich auf Länderebene bereits bewährt haben. Dazu gehören unter anderem erkennungsdienstliche Maßnahmen, Observationen, Rasterfahndung, der Einsatz Verdeckter Ermittler und die Wohnraumüberwachung. Neu ist nur der "verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme", die sogenannte Onlinedurchsuchung. Es ist evident, dass international agierende terroristische Netzwerke auf Fernkommunikation angewiesen sind. Gleichermaßen evident ist, dass eine effektive Gefahrenabwehr nur gewährleistet ist, wenn die Sicherheitsbehörden in die Kommunikationswege derartiger Gruppen eindringen können. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist die Verdeckte online Durchsuchung nach der nun gefundenen Regelung nur zulässig bei Gefahren
für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder
für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Der Eingriff muss durch das zuständige Gericht angeordnet werden. Eilbefugnisse können durch den Präsident des BKA oder seinen Vertreter erteilt werden, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht und der Richter unerreichbar ist. Die Befürchtung, dass der Präsident des BKA unzulässig von seiner vorläufigen Kompetenz Gebrauch macht, teile ich nicht. Die SPD hat in den Verhandlungen erreicht, dass in der Auswertungsphase von Online-Durchsuchungen der Datenschutzbeauftragte des BKA hinzugezogen werden muss. Hat er Bedenken, muss das Gericht über die Frage von Datenlöschungen entscheiden.
Angesichts diese Ausgestaltung des BKA-Gesetzes, über das fast ein Jahr lang verhandelt wurde, habe ich dem Gesetz in der 2./3. Lesung zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis