Montag, 16. März 2009

Piraten sind sexy.

Abgesehen von meinem Fetisch für Männer mit Augenklappen und für Abenteurer muss hier doch mal ganz ernst mit dem Thema "Piraten" umgegangen werden. 
Wir wissen alle, das Piraten blutrünstige Mörder sind Schiffe kapern und für Millionen und Abermillionen auslösen lassen um sich persönlich vor der Küste von Somalia zu bereichern. Aber es gibt auch andere Piraten: Die Piratenpartei. 

Diese Personen haben weit besseres zu tun als fremde Schiffe zu kapern und "den kleinen Mann" zu bedrohen oder zu ermorden. Hier setzt man sich kritisch mit unserem Momentanen Weg in einen Überwachungsstaat und alternative Urheberrechtskonzepte auseinander, versucht den Datenschutz und die Menschenrechte zu stärken. Also eine Art Piraten an der reichlich wenig verwerfliches zu finden ist, sollte man meinen. 
Fragt man die Größen unserer Politik sieht das natürlich anderst aus, es gibt ja keine Gefahren für unsere Demokratie - von ihren Vertretern vielleicht mal abgesehen. 
Aber hey, ich wollte mich hier mit den Piraten auseinandersetzen, nicht über Mißstände heulen. Frei nach dem Motto "wir sind das Internet" ist es an der Zeit uns in die Gestaltung der Politik einzumischen. Wir haben die Möglichkeit etwas zum bessere zu ändern wenn wir unsere Wut und unsere Unlust in eine Stimme Packen die nicht die üblichen Farben haben. Rot, Schwarz oder Gelb? Am Ende sind wir die Verlierer, also sollten wir doch auf das Konzept Protestwahl zurückgreifen. Protest im Sinne: "Nein, wir wollen jemand anders." Nicht im Sinne: "Wir wählen etwas x-beliebiges anderes, am liebsten Braun, die schrein wenigstens am lautesten." 
Die Piraten bieten imho gute Ansätze auf diesem Weg auch wenn sie sich auf "wenige Gebiete" beschränken, so beschränken sie sich immerhin auf Gebiete von denen sie ne Ahnung haben und Faseln nicht über den Weltfrieden und die Terroristische Bedrohung sondern legen Konzepte vor wie es anderst möglich ist - auch ganz ohne Orwells Alptraum wirklichkeit werden zu lassen. 

Darum: 

Politik: 

Parteiprogramm: 

Sonntag, 15. März 2009

CareChild vs von der Leyen

CareChild hat den Versuch unternommen etwas gegen Kinderpornographie im Internet zu tun. Man sollte nicht glauben wie simpel der Versuch ist. Nachdem die dänische Blockliste veröffentlicht wurde, wurden die aufgeführten Websites auf bestimmte Stichworte hin, von einem Crawler untersucht. Legte dieser Versuch nahe, dass es sich bei den betroffenen Websites tatsächlich um Seiten mit Kinderpornographischem Inhalt handelte wurde der Provider/Hoster angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kunde offensichtlich rechtswidrige Angebote auf den Servern der Hoster veröffentlichte. 
Das Ergebnis: von 20 ermittelten Websites wurden 16 offline genommen und 4 wurden überprüft haben aber anscheinend keine Rechtswiedrigen Inhalte und wurden daher online belassen. Nun ist die Frage: Wie weit könnte mit verbesserter Suchtechnik, angepassten Stichworten und evtl. einem "Bildanalysetool" welcher Art das auch immer sei, und evtl. automatischem E-Mail Versand an den Provider tatsächlich etwas gegen Kinderpornographie unternommen werden - bzw. zumindest gegen das Angebot selbiger im Netz?
Und eine weitere Frage tut sich auf: Von 20 Websites wurden 16 gesperrt, 4 aber nicht, was einem fünftel entspricht. Die Zahl ist zwar nicht hoch genug um stellvertretend gelten zu können, allerdings zeigen diese geringen Zahlen bereits die Gefahr: Völlig legale oder unbedenkliche Seiten landen auf einer "Sperrliste", BlackList oder was auch immer. 

Sehen wir davon mal ab und konzentrieren uns auf die berechtigten 16 Sperren. Eine schlichte formlose EMail an die Provider scheint genügt zu haben die entsprechenden Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Wozu brauchen wir da ein Content Blocking  ala von der Leyen? Geht es vllt doch nur um politischen Aktionismus und Ermächtigungsgesetze für unseren an der Front der Anti-Demokratischen Bewegung rollenden Innenminister? 
Man wird sich wohl überlegen müssen inwieweit derartige Pläne unterstützt werden können, wenn es so einfach zu sein scheint tatsächlich etwas zu bewirken und seis nur 2 Minuten lästige Arbeit mit dem FTP-Tool für den Anbieter der Illegalen Inhalte. 

Im gleichen Atemzug auch noch ein entsprechender Heise Artikel in welchem die Ablehnung der "freiwilligen Sperren" etwas umgedeutet wird. 

http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html

Donnerstag, 12. März 2009

Jugendschutz im Internet

Mir fällt einfach nichts treffendes ein. Einfach gar nichts. Das ist einfach derartiger Humbug... es geht einfach nicht. Dagegen ist die Content Blocking Ideen Frau von der Leyens ja noch richtig funktionabel. 

Mittwoch, 11. März 2009

Titanic rockt! (kwt)

Klick

Liebes BVerfG, wir bitten dich inständigst: Ignoriere endlich die Verfassung...

... unsere Herren Legislative können ihrem persönlichen Vergnügen sonst nicht in vollem Umfang nachgehen. Und was soll eigentlich dieser ganze Quatsch von wegen Verfassung - hätten wir sie nicht könnten wir endlich ungehemmt Jagd auf Terroristen machen, allen eine Rollstuhlspitze voran hier unser sehr verehrter Herr Innenminister Wolfgang Schäuble. 
Ich hatte ja schon ein paar Themen gefunden die ich an dieser Stelle vorrangig behandeln wollte, aber was ich soeben auf Heise gelesen hab stellt die anderen einfach gnadenlos in den Schatten. 
Unser Anti-Terrorberufener Innenminister findet es einfach unerhört, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frechheit besitzt seine unglaublich guten Vorschläge teilweise auf Eis zu legen. Wer könnte ihm auch widersprechen? Im Zeitalter des "Cyber-Crime" wo persönliche Daten und Verbindungsdaten bares Geld Wert sind ist das BVerfG doch tatsächlich unverschämt genug die Vorratsdatenspeicherung per einzuschränken. 
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die seit 1. Januar 2008 geltenden Auflagen zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nach einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern eingeschränkt. Im September 2008 verlängerte das Gericht die Geltungsfrist der von ihr gesetzten Schranken um sechs Monate. Schäuble sagte nun, er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
Und ums mal realistisch zu sehen, es geht hier nicht darum, dass gewisse Gesetze eventuell verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen oder den Unmut "des Volkes" wecken, nein, es geht einzig und allein darum, dass hier einem hilflosen Behinderten sein neues, tolles Spielzeug geklaut wurde. Diese Zustände sind einfach untragbar, darum ist es nun an der Zeit Hr. Schäuble schnellstens per Ermächtigungsgesetz über alle Zweifel erhaben zu machen und ihn endlich in Ruhe seine Arbeit tun zu lassen. Derartige Eingriffe der kontrollierenden Organe sind nicht nur Unverschämt sondern auch ganz klare Diskriminierung Behinderter. So kann es nicht weitergehn. 

Okay im Ernst: 
Ich finde es mehr als nur Unverschämt was Schäulbe sich da erlaubt. Aber auch hierzu geben ich einfach mal ein Heise Zitat an, das mir absolut aus der Seele spricht. Danke SeBiG für dieses geniale Zitat, dass ich einfach mal verlinke. 

Dienstag, 10. März 2009

Das ist einfach nicht lustig

Da ich mich vorgestern erst über die Image-Rettung "Miss Atom" ausgelassen hab, ist mir folgendes besonders amüsant aufgefallen: 

Montag, 9. März 2009

Deutschland führt endlich die Todesstrafe für Raubkopierer ein

Okay, okay, ich beweg mich mit meiner reisserischen Überschrift auf dem Niveau einer gewissen Zeitung mit 4 Buchstaben, aber BILDet euch doch selber eure Meinung, ich für meinen Teil muss es ausnutzen frei sprechen zu können und wollte auch mal so tun als hätte ich etwas elementares mitzuteilen was alles ändert. 

Und ganz soweit schiess ich dann Wohl doch nicht vorbei, auch wenn Raubkopierereien nicht das einzige Thema des von Deutschland ratifizierten Cyber-Crime Vertrags ist. 

Ich will da mal ein paar Inhalte rausziehn (Der Gesamte Vertrag ist unten verlinkt, ebenso die Meldung von Heise.de): 
Artikel 9 – Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

2    Im Sinne des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck „Kinderpornographie“ pornographisches Material mit der visuellen Darstellung

a    einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;

b    einer Person mit dem Erscheinungsbild einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen;


Über 2 a wollen wir uns mal nicht aufregen sondern einfach mal übersehen, dass es auch Jugendliche gibt, die mit Jugendlichen zusammen sind und jah, auch jugendliche unter 18 können Spass an Sex haben und sich Bilder machen (wollen), oder sich beim Sex filmen wollen oder ähnliches. Sexuelle gelüste sind Vielfältig und treten nicht erst mit 40 auf. Aber wie gesagt überlesen wir das einfach mal. 

2 b) Mh meine zierliche 21 Jährige Freundin hat mir doch allen ernstes ein Sex-Tape von sich in Schulmädchenuniform gemacht... Sperrt mich weg ich bin ein Kinderschänder... aber gut, das ist ja nicht wirklich was neues, das Läuft hierzulande ja sowieso bereits unter der Flagge Kinderpornographie. Gesegnet seien alle, die echte Mannsweiber als Freundin haben, denen der Bart schon eindeutig aus allen Ecken des Gesichts Spriesst - Ihr Glücklichen. 

Bereits der "Versuch" eines Copyrightverstoßes, Betrugs, Hacking,
oder Besitz von KiPo (solange "mit Absicht" begangen) soll strafbar
werden - ebenso das "Anstiften" wie auch immer das zu verstehen ist:
Artikel 11 – Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

1    Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die vorsätzliche Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung einer nach den Artikeln 2 bis 10 umschrie benen Straftat mit dem Vorsatz, dass eine solche Straftat begangen werde, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.

2    Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um den Versuch der Begehung einer nach den Artikeln 3 bis 5 sowie 7, 8 und 9 Absatz 1 Buchstaben a und c umschriebenen Straftat, wenn vorsätzlich begangen, nach ihrem inner staatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.



Desweiteren kloppen wir uns auch noch fleissig über veraltete Urheberrechtsmodelle, stimmen der Vorratsdatenspeicherung und dem heimlichen Ausspähen von Daten zu - im anderen Atemzug verbieten wir sie natürlich, Totalüberwachung für jeglichen elektronischen Verkehr wird mal ebe für "gut" befunden und so weiter. Ein wunderbares Vertragswerk wenn man nicht leider Gottes mit einem Halbwegs gesunden Menschenverstand gesegnet wurde. Endlich wird mal was gegen diese ganzen Kriminellen Raub-Mord-Kinderschänder-Lied-Klauer-Kopierer-Asozialen-Hacker-Cyber-Spion-Terroristen getan. Herzlichen Dank. ENDLICH. 


http://www.conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/185.htm

Klischees sind scheisse!

Zur Abwechslung mal was ausgesprochen amüsantes, alt aber gut. 

http://www.youtube.com/watch?v=Mal6XbN5cEg

http://www.youtube.com/watch?v=lkRTyP86Jcg

Sonntag, 8. März 2009

Brutale Schlägerbanden, Alkohol, Rechtsextremismus und andere Nebensächlichkeiten

Wir fühlen uns wieder sicher. In Biberach, in Ulm, in Laupheim und sonst wo auf dieser unseren Welt. Die Polizei hat die Bande gestellt. Es ist nur eine Frage der Zeit bis sie verurteilt und weggesperrt wurde. Endlich können wir aufatmen. 

Zwischen Überfällen an Baggerseen, bei denen mal eben 2 Jugendliche von mehreren vollbesetzten Autos ins Krankenhaus geprügelt wurden und Raubüberfällen in den frühen Morgenstunden nach Parties hat sich nun endlich unsere Staatsmacht entschlossen mitzuspielen und ein paar Täter ausfindig gemacht. Mehrere Personen - der rechten Szene zuzurechnen - wurden von der Polizei verhört, gegen 2 wurde Haftbefehl erlassen. Nachdem nun alles soweit geklärt wäre und sich die Lage wieder beruhigen kann, braucht sich die alternative Jugend nun ja keine Sorgen mehr machen auf die Strasse zu gehen. Der Prozess wird folgen, die Verurteilung auch - und wenn die paar Sozialstunden runtergerissen sind wird alles weitergehen wie zuvor. Die "Öffentlichkeit" wird zufrieden sein, dass sie nicht behelligt wird, die Polizei wird ihrer guten Dienste wegen gelobt, die Schwarze Wählerschaft wird Unverständnis hinter vorgehaltener Hand äussern, wie man diese Personen nur bestrafen kann, sie versuchen doch nur n paar Zecken die eh das Stadtbild stören zu vertreiben und für die Betroffenen geht es weiter wie bisher. Man überlegt sich wo man abends allein durch die Stadt läuft, man bildet Banden, man rüstet auf um eventuellen Überfällen einer Übermacht begegnen zu können, der Gegner wird nicht weniger Gewaltbereit und ebenso bewaffnet sein. 

Wo sind die Leute die Bündnisse gegen Rechts bilden um ihren Ruf zu wahren. Wo sind die Leute die auf jeder Demo am lautesten gegen Gewalt schreien, wo sind die Politiker die auf den Demos an vorderster Front gegen die NPD wettern? Zuhause vor dem Fernseher sich über Linke Chaoten aufregen die schon wieder ganze Stadtviertel in Brand gesteckt haben. Es gehört ja zum guten Ruf sich dem "Aufstand der Anständigen" anzuschliessen. Der Aufstand der Anständigen, der sich darauf beschränkt unmut zu zeigen wenns mal wieder jemanden erwischt hat und sich insgeheim drüber freut wenns "nur ein Neger" war. 

Wo sind die Angepissten, wo sind die Schreihälse, wo sind die die keine Gewalt fordern, wo sind die, die an den Herrschenden Verhältnissen etwas ändern wollen? 
Hauptsächlich angenehm überrascht davon dass die Extreme Rechte etwas fürs Stadtbild tut und fleissig Müll sammelt und sich darauf beschränkt abends, wenn man grad nicht hinschaut vermeintliche Linke zu prügeln. 

Die Vorkommnisse in Ulm und Biberach sollten nicht vergessen werden und darum sollten wir am 1. Mai gemeinsam in Ulm stehen und gemeinsam Versuchen die Faschisten nicht weit kommen zu lassen. Jeder auf seine Art, aber alle gemeinsam. Und wir sollten uns nicht auf den 1. Mai beschränken. Wenn ihr auf dem Heimweg aus der Kneipe rechte Sprüche hört - reagiert. Sagt den Leuten was ihr davon haltet. Wenn ihr euch nicht traut ruft die Polizei - und wenn die Polizei wie üblich nichts unternimmt dann reicht offiziell Beschwerde ein. Lasst euch Namen und/oder Dienstnummern der diensthabenden Beamten geben. Notiert sie, beschwehrt euch gezielt über diese Beamte. 
Wenn ihr rechte Schmierereien seht beklagt euch bei der Stadt oder nehmt die Sache selbst in die Hand und streicht sie durch, aber hört auf zuzuschauen. Diese Lethargie hier geht mir auf den Zeiger. 

Atom-Busen mal anderst...

Da ist man allen ernstes blöde genug seine E-Mails wie üblich per Webmail abzurufen und darf sich auf GMX gleich über die Imageprobleme gewisser Energieproduzenten informieren. 

Es ist ja nichts neues, dass die Sparte "Kernenergie" mit gewissen Imageproblemen zu kämpfen hat, obwohl es natürlich geradezu unverständlich ist, dass man sich nach 23 Jahren immer noch an Tschernobyl erinnert. So'n kleiner Rums, kann doch jedem mal passieren. 

Aber selbstverständlich muss derartiger Negativ-Werbung etwas entgegengehalten werden. Man könnte nun mit neuen Sicherheitsmaßstäben ankommen, alternativen Energien oder mit der totalüberholung völlig veralteter Kraftwerke - oder mit Titten. 

Was könnte die Krater vergangener Zeiten besser aus dem Gedächtnis verschwinden lassen als die Berge neuer Zeiten? Und hey, es sieht ja nichtmal schlecht aus, Werbung die sich jeder gern anschaut ausser diverser Radikaler die gegen Körper sind. Wer soll sich da von Dingen wie veralteten Standards oder Störfällen noch beeindrucken lassen? Miss Atom weist uns den Weg aus der Atomverdrossenheit, rein in die nächste Blütezeit der einzig wahren, unglaublich schönen Energiegewinnung. Prost Miss Atom, wir feiern deinen Sieg. 

/e: Die besten Kommentare bislang: 
"Die sind doch alle etwas verstrahlt." 
"nackte Weiber auf Brennelementen..wie wär das? ^^"



Mittwoch, 4. März 2009

Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)

03.03.2009

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz, 

Das BVerfG hat den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nun endgültig für Verfassungswidrig erklärt. 
Zitat von Heise:
"Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). "

Werden sie nun auch endlich von ihrem Standpunkt der Befürwortung der Wahlcomputer abrücken und die Konsequenzen ziehen, die sie ziehen sollten, nachdem sie einen Verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Schritt nach dem anderen Unterstützen und Verteidigen und ihr Mandat endlich niederlegen, oder lassen sie sich von einer derart unbedeutenden Entscheidung wie Verletzung der Wahlgesetze nicht weiter beeindrucken? 

Mit freundlichen Grüßen, 

David Dorst

Reaktion von Hr. Dr. Wiefelspütz am 03.03.2009

Sehr geehrter Herr Dorst,

das Bundesverfassungsgericht verbietet keineswegs grundsätzlich den Einsatz von Wahlcomputern. Ich bin auch in Zukunft für Wahlcomputer, die nach Maßgabe der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt werden sollten.

Selbstverständlich werde ich mein Mandat weiterhin ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

Anfrage an Fr. Ilse Elisabeth Falk (CDU)

16.02.2009

Sehr geehrte Frau Ilse Falk, 

Ich habe gerade ihre Pressemitteilung ( www.ilse-falk.de ) gelesen. Ich muss sagen, was sie da von sich geben grenzt an absolute Unverschämtheit. 

1) Nennen sie mir bitte nur ein einziges Land in dem Contentblocking funtktioniert. China mit seiner Grossen Firewall übrigens eingeschlossen. 

2) Keiner der Kritiker verwehrt sich Frau von der Leyens Vorschlag aus Missgunst gegenüber der Kinder, oder weil wir Interesse an Kinderpornographie haben. Nur nennen sie mir bitte ein Opfer, das nicht zu schaden gekommen wäre mit dieser einzig und allein dem Wahlkampf dienenden Aktionistischen Massnahme. 

3) Das Internet soll einen Atomaren Krieg überstehen, so wurde es konzipiert und konstruiert, was lässt sie auf die Idee kommen eine Blocker der auf oder vor deutschen DNS Servern läuft würde auch nur einen einzigen Interessierten davon abhalten an seine Kinderpornographischen Inhalte zu kommen? Dafür gibts andere DNS server, VPNs und ähnliches. 

4) Wenn ich sie richtig verstehe, sind alle Leute die Kritik an den geforderten Massnahmen üben feinde von Kindern oder Freunde der Kinderschänderei, da wir so \"verantwortungslos\" darüber hinwegsehen. In diesem Fall Frage ich mich ob man jemanden der eine nicht gesetzlich geregelte Zensur einführen will nicht als Feind der Demokratie zu bezeichnen ist? 

5) Keiner will die Geschäftemacher hinter Kinderpornos schützen, ausser dem Vorschlag Frau von der Leyens. Ich weiss nicht ob ihnen der Begriff Cache etwas sagt... aber vllt sollten sie sich über diesen Zwischenspeicher einmal Informieren und wie schnell man sich hier Strafbar macht. Anzeige zu erstatten ist unmöglich ohne selbiges zu tun. Wie auch immer, ich würde ihnen nahelegen sich über die Technischen Aspekte zu Informieren oder übersehe ich hier einen Punkt? 

6) Warum sind sie so bedacht daruf die Black-List in die Hände des BKAs zu legen und nicht AI o.ä.?

Mit verärgerten Grüßen, 
David Dorst

Reaktion von AOwatch.de vom 16.02.2009

Guten Tag David Dorst,



zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen
Problematik, besonders auch auf abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie
um Verständnis dafür, dass wir vorerst nur eine Frage an Frau Falk zum
Thema zulassen. Die Antwort zur bereits gestellten Frage können Sie im
Profil von Frau Falk abonnieren, indem Sie auf den Link "Benachrichtigen,
wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt" klicken. Sobald die Antwort
eingetroffen ist, werden Sie per eMail benachrichtigt. 



Wir werden Frau Falk Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten
(aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse). 



Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de
weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann
bitten wir um eine kurze Rückmeldung an 
moderation@abgeordnetenwatch.de



Den Moderations-Codex finden Sie unter: 
www.abgeordnetenwatch.de/codex



Mit freundlichen Grüßen,

Christina Gärtner

(abgeordnetenwatch.de)




Anfrage an Fr. Hilde Mattheis (SPD)

12.02.2009

Sehr geehrte Frau Mattheis, 

die Art und Weise und die Art der Vorschläge die momentan seitens gewisser Ministerien eingebracht werden wird mich wohl dazu bringen ihnen kontinuierlich weitere unangenehme Fragen stellen zu müssen. 

Frau Von der Leyen macht momentan auf dem Rücken missbrauchter Kinder und mit völligem Technischen Unverstand gewappnet Wahlwerbung für Internetblockaden. Die Umstrittene Idee dürfte ihnen vermutlich bekannt sein. 

Sollte es hierzu eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geben, bzw. eine geplant sein - wie werden sie abstimmen? 

Sehen sie eine Blockade des Internets nach gutdünken des BKAs auch für Sinnvoll an? 

Ist ihnen bekannt, zu welchem Zweck das Internet aufgebaut wurde und das die Technischen Möglichkeiten Redundant sind um das Internet vor einem Ausfall - sowie vor einer Blockade zu schützen?

Sehen sie eine Gefahr einer "deutschen Firewall" nach chinesischem Vorbild, das nur einigermassen technisch versierte Nutzer umgehen können? 

Wo würden sie die Kontrolle über die blockierten Seiten persönlich lieber sehen? Beim BKA oder bei einer humanitären Organisation wie HRW, AI oder ähnlichem? 

Wenn das thema akut wird, werde ich wieder hier stehen. 

Mit ärgerlichen Grüßen, 

David Dorst

Antwort auf AOwatch.de vom 24.02.2009

Sehr geehrter Herr Dorst,

vielen Dank für Ihre Frage zur Initiative des Bundesfamilienministeriums, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren. 

Kinderpornographie ist ein schweres und abscheuliches Verbrechen, das intensiv bekämpft werden muss. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung der Ermittlungsbehörden, einer besseren internationalen Zusammenarbeit und nicht zuletzt einer noch stärkeren gesellschaftlichen Problematisierung. 

Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Sperrung einzelner Internetseiten ein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kinderpornographie ist. Denn die Verbreitung über das Internet organisiert sich größtenteils über Tauschbörsen und ähnlichen Programmen.

Auch der Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium, dass ein schlichter Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Bundeskriminalamt über die Sperrung von Internetseiten entscheiden soll, wirft rechtliche Fragen auf. Bei aller Verabscheuung der Inhalte, um die es hier geht, ist dies ein Vorgang, der die Grundrechte unserer Gesellschaft betrifft. Die Fachpolitiker meiner Fraktion bewerten den Vorschlag von Frau von der Leyen deshalb als einen politischen Schnellschuss. Sollte es zu einer Gesetzesvorlage kommen, werden wir die den Nutzen und Konsequenzen von Seitensperrungen im Internet sorgfältig abwägen.


Mit freundlichen Grüßen


Hilde Mattheis

Anfrage an Fr. Dr. Barbara Hendricks (SPD)

XX.11.2008

Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Hendricks, 

ich verfolge die letzten Tage mit Interesse die Antworten zum Thema BKA-Novelle auf AW.de, dabei ist mir ihre an Herrn Wolters ins Auge gefallen, insbesondere dieser Abschnitt, den ich zitiere:
"Ich bin mir allerdings der Gefahren bewusst, die im technischen Potential flächendeckender Onlineüberwachung durch ein totalitäres Regime liegen. Auf keinen Fall dürfen wir aber Potential und Realität gleichsetzen, sonst handeln wir irrational. Und unsere bundesdeutsche Realität sieht so aus, dass es erstens keine flächendeckende Überwachung gibt und zweitens kein totalitäres Regime."

Ihrer Ansicht nach dürfen wir auf keinen Fall Potential und Realität gleichsetzen - hierbei stimme ich ihnen voll und ganz zu. Wenn sie allerdings wirklich dieser Einstellung folgen, frage ich mich wie sie einer Gesetzesnovelle wie dem BKA-Gesetz zustimmen können. Immerhin geht es hier um die potentielle Abwehr einer theoretischen Terrorgefahr, nicht um reale Anschläge, nicht um reale Opfer, nicht um reale Verluste - Abgesehen von unserer Demokratie. 

Die BKA Gesetzesnovelle wird oft mit den Ermächtigungsgesetzen oder der Einführung einer StaSi 2.0 umschrieben, auch ich teile diese Ansicht - und ihnen dürfte sie auch nicht Fremd sein wenn sie meinen sie seien sich der Gefahren durchaus bewusst. 
Nun meine Frage: 
Sind Richter, Politiker und BKA Beamte bessere Menschen? 
Wer sagt ihnen, dass es niemand gibt, der diese neuen oder zentralisierten Kompetenzen aus reiner Machtgier nutzen wird? 

Wenn sie sich über die Gefahren wirklich im klaren sind und uns wirklich nicht nur beschwichtigen wollen, danke ich ihnen hiermit dafür, dass sie die Demokratie mit Füßen treten. Vielen kann ich unverständnis oder mangelndes Technisches Wissen vorwerfen, aber wenn sie sich wirklich der Gefahren im klaren sind, halte ich sie persönlich für Verfassungsfeindlich
eingestellt. 

Ich beabsichtige nicht sie zu beleidigen, ich könnte einfach nur kotzen. 

Trotzdem MfG, 

David Dorst

Reaktion von AOwatch.de am 28.11.2008

Guten Tag David Dorst,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Hendricks über abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie: 

- Beleidigungen / Beschimpfungen 
 
Auf abgeordnetenwatch.de bemühen wir uns um einen respektvollen Umgangston. Gerne schalten wir Ihre Nachricht frei, wenn Sie diese entsprechend abändern.

Als nicht respektvollen Umgangston erachten wir:
- ich könnte einfach nur kotzen

Ich kann die Empörung aus Ihren Formulierungen rauslesen. Ein Grund, warum wir auf einen respektvollen Umgangston Wert legen, außer, dass er an sich erstrebenswert sein könnte, ist, dass die Qualität der Antworten besser ist, wenn die Fragen nicht provozierend formuliert ist. Provozierend hier im Sinne von nicht respektvoller Umgangston. Ich könnte mir auch
vorstellen, dass "danke ich ihnen hiermit dafür, dass sie die Demokratie mit Füßen treten." auf die Abgeordnete provozierend wirkt. Ich würde so etwas einfach weg lassen. 

Wir werden Frau Hendricks Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de.

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Hanneforth
(abgeordnetenwatch.de)

Anfrage an Hr. Arnold (SPD)

26.11.2008

Sehr geehrter Herr Arnold, 

ich wollte diese Frage zuerst anders Formulieren, bin dann aber auf die Moderationskriterien von abgeordnetenwatch.de gestoßen. 

Diese würde ich in diesem Zusammenhang hier gern nochmal zur Sprache bringen: 

Fragen zum Privatleben
Fragen, die unter eine berufliche Schweigepflicht fallen

Anscheinend kümmert man sich hier noch um Dinge wie Datenschutz und die Frage wie Angebracht oder nicht es ist andere Menschen in den nicht-relevanten Details "fremder" Leben schnüffeln zu lassen. 
Wieso kümmern sie sich nicht um sowas? Wie kann ihr Gewissen zulassen mit einem netten Grinsen unsere Demokratie Schritt für Schritt abzuschaffen? 
Ich bin nun beim besten willen auch kein Freund unserer Form der Demokratie, da sie dem Bürger die meisten Einflussmöglichkeiten vorenthält - Ansonsten wäre es zu meiner Frage vermutlich nie gekommen: 

Wie können sie als "Sozialdemokrat" einer Gesetzesnovelle wie dem BKA Gesetz zustimmen? 
Müssen wir davon ausgehen, dass die nächste Überarbeitung der Gesetzesnovelle - sollte sie, wie ich erwarte gekippt werden - auch ihre Zustimmung erhält weil sie wieder "Millimetergenau" an den Vorgaben des BVerfG ist? 
Was bewegt sie dazu 86 Millionen Bürger unter General-Terrorverdacht zu stellen? 
Was bewegt sie dazu angesichts unserer Vergangenheit Polizeiorganen geheimdienstliche Mittel zur Verfügung zu stellen? 
Und jetzt sagen sie mir bitte nicht, die akute Terrorgefahr. Wo ist sie denn? Die RAF ist hinüber, die "Islamisten" haben sich auch noch nicht gezeigt, aber jede X-beliebige Person ausspähen zu lassen, ohne Rechtfertigungspflicht und ohne richterlichen Beschluss geht in Ordnung? 
Ich weiss, dass es nicht gern gehört wird, quasi schon als "Spinnerei" von der Hand gewiesen wird, aber anscheinend nur in Kreisen der Politik, die übrige Bevölkerung nimmt diese Aussage nicht ungern in den Mund: Wie kommen sie dazu eine neue StaSi zu erschaffen? 
Ich hoffe auf Antwort ohne Gerede um den heissen Brei. 

MfG  David Dorst

Antwort von Rainer Arnold (SPD) vom 03.12.2008

Sehr geehrter Herr Dorst,

niemand stellt 82 Millionen Einwohner Deutschlands unter Generalverdacht. Bei der Personengruppe, die mit der BKA-Novelle dingfest gemacht werden soll, handelt es sich ausschließlich um Personen, die mit Terrorismus, Menschenhandel und organisierter, d.h. Bandenkriminalität in Verbindung gebracht werden. Dabei geht es also um Schwerkriminelle und keine x-beliebigen Personen.

Ob Ihr Hinweis auf die Neuerschaffung der Stasi ernstgemeint ist, kann ich nicht beurteilen, aber er ist natürlich absurd. Die BKA-Novelle ist ein strikt rechtsstaatliches Gesetz. Entsprechende Polizeigesetze gibt es derzeit in allen deutschen Bundesländern. Durch die BKA-Novelle sollen Bundes- und Landesbehörden in den Stand versetzt werden, im Falle von schwerer Kriminalität besser zusammenzuarbeiten.

Die einzige neue Befugnis ist die Onlinedurchsuchung. Diese Befugnis ist verfassungsrechtlich in engen Grenzen erlaubt. Insofern wurde die sehr strenge Rechtssprechnung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre bei der BKA-Novelle umfassend berücksichtigt. Demnach kann die Onlineuntersuchung nur unter sehr hohen Hürden durch den Richter angeordnet werden. Insofern, ist die Einlassung, hier würden Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss ergriffen, unzutreffend. Auch der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Ein solcher Fall darf auch nur dann angenommen werden, wenn selbst ein effizienter Richter-Notdienst keine Abhilfe schaffen kann. Wir werden aber darauf drängen, dass Bereitschaftsdienste an allen BKAStandorten vorhanden sind. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich geboten.

Nunmehr bleibt abzuwarten, ob mit den Bundesländern im Vermittlungsausschuss in bestimmten Sachfragen ein Ergebnis erzielt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold

Dienstag, 3. März 2009

Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)

26.12.2008

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

die bezeichnen sich mehrfach als Experten für "Wahlmaschienen" und betonen, dass es bislang keine Manipulation gab.
Hierzu ein paar Fragen, die sie mir als Experte hoffe ich beantworten können:
1. Haben sie jeden einzelnen Wahlcomputer persönlich überprüft oder nehmen sie lediglich an, es habe bisher keine Manipulation gegeben?
2. Sollten sie tatsächlich jeden Wahlcomputer geprüft haben, wie wollen sie sicher sein, dass es keine Manipulation gab, es ist nicht zuzordnen wann, von wo, welche Daten aufgenommen wurden?
3. Was qualifiziert sie zum Experten für "Wahlmaschinen"? Welches technische Hintergrundwissen können sie Vorweisen? Sind sie mit den Grundlagen der TTL und der Softwareentwicklung vertraut? Haben sie die Hardwarearchitekturen und die eingesetzte Software in ihren Quellcodes analysiert?
4. Der CCC hat mehrfach aufgezeigt, dass es kinderleicht ist die "Wahlmaschinen" zu manipulieren, vergangene Wahlen haben aufgezeigt, dass es Schwierigkeiten an Wahlcomputern gab, die so und vorallem in diesem Ausmaß bisher noch nicht bekannt waren. Nicht zuletzt sogar durch "Überwachung" der Wahlcomputer. Meine Frage ist NICHT ob sie Befürworter von Wahlmaschinen sind, obwohl das die einzige Antwort zu sein scheint, die sie in diesem Thema geben können, sondern wie sie als Experte zu diesen Vorgängen stehen?
5. Ich erwarte keine Antwort, da ich sie vermutlich nicht respektvoll genug behandel um einer würdig zu sein. Ich finde es aber durchaus interessant zu erfahren inwieweit Politiker bereit sind sich für ihr Handeln zu rechtfertigen. Ich mag sie nochmals daran erinnern: Sie sind vom Volk der BRD beauftragt ihr Mandat auszuüben, nicht von Gott eingesetzt.
6. Noch eine Respektlosigkeit meinerseits: Sie mögen es nicht wenn die BRD mit Staaten die die Grundrechte nicht achten gleichgesetzt wird, sind aber nicht bereit sich hier Arugmentativ zu genau dieser Problematik zu äussern. - Das mag ich nicht.

Mit stocksauren Grüßen,
David Dorst

Reaktion von AOwatch.de vom 26.12.2008

Guten Tag David Dorst,

vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Wiefelspütz über abgeordnetenwatch.de.
Da von Herrn Wiefelspütz auf thematisch ähnliche/gleiche Mails bereits
erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre Mail in die Kategorie
Massenmails.

Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit und
die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten. Wenn
Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema diskutieren
möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Wiefelspütz.

Einige Fragen zum Thema Wahlcomputer und Manipulierbarkeit finden Sie,
wenn Sie den Begriff Wahlcomputer in die Suchzeile auf
abgeordnetenwatch.de eingeben oder unter folgenden Links (Auswahl):

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http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111666#frage111666
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http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111379#frage111379
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http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f111225#frage111225
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http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785&fragen=f110940#frage110940


Wir werden Herrn Wiefelspütz Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
Harry Olschok
(abgeordnetenwatch.de)


Austausch des EPROM von NEDAP Wahlcomputern

Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)

03.12.2008

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz, 

als erstes hoffe ich, auf eine Antwort ihrerseits in einem Ton den sie uns, den Fragestellern, abverlangen. Ich muss zugeben, dass ich diverse Antworten ihrerseits von \"an Respekt mangelnd\" bis beleidigend Empfand, aber das soll nicht Thema hiervon sein. 

Mir geht es ein weiteres Mal um die Frage der Vorratsdatenspeicherung und insbesondere der Frage was sie dazu bewegt zuzustimmen, auch ohne jeglichen Terrorismus, wie sie selbst schreiben. 
Worin besteht ihrer Meinung nach die Notwendigkeit eines derart stark kritisierten Konzepts wie der Vorratsdatenspeicherung, die viele Datenschützer nahezu Amok laufen lässt und ein dauerbrenner in den Heise-foren ist, wo sich technisch versierte Personen mit diesem Thema befassen - im überwiegenden Maß mit ablehnender Haltung?
Um nochmals auf das von Herrn Becker angesprochene Szenario zurückzukommen: Worin nützen dinge wie die vorratsdatenspeicherung, die Onlinedurchsuchung o.Ä.? Personen die nicht entdeckt werden wollen verschlüsseln die Kommunikationswege mit entsprechend starken Algorithmen, d.h. einen Sender und Empfänger von \"IRGENDWAS\" festzustellen hilft kein stück weiter, Datenströme zu lesen auch nicht, getrennte netze, anonyme Verbindungen etc. werden weiterhin möglich bleiben, da der Provider nicht jeden Punkt kennen muss, sondern ggf. nur den punkt eines servers der das ziel entschlüsselt und die daten entsprechend verschlüsselt zurückliefert. 
Daher frage ich mich ob sie die Antwort \"sie seien anderer Meinung\" etwas Präzisieren könnten und mir den Sinn der Vorratsdatenspeicherung oder ähnlicher technischer Absonderlichkeiten nahe bringen könnten. Und bevor sie mir technisches Unverständniss Vorwerfen, weise ich daraufhin, dass ich im Bereich der Netzwerktechnik beruflich und davor im Rahmen meines Studiums tätig war und bin. 

Mit freundlichen Grüßen, 
David Dorst 

Reaktion von AOwatch.de 03.12.2008

Guten Tag David Dorst,

vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Wiefelspütz über abgeordnetenwatch.de.
Da von Herrn Wiefelspütz auf thematisch ähnliche/gleiche Mails bereits
erschöpfend geantwortet wurde, fällt Ihre Mail in die Kategorie
Massenmails. 

Eine Fragenflut zu einem Thema wäre kontraproduktiv für die Lesbarkeit und
die Akzeptanz unserer Seite durch andere Nutzer und die Abgeordneten. Wenn
Sie dennoch weiter über das von Ihnen angesprochene Thema diskutieren
möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Wiefelspütz.

Wir werden Herrn Wiefelspütz Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme
weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse). 

Den Moderations-Codex finden Sie unter: 
www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph von Massow
(abgeordnetenwatch.de)

Anfrage an Hilde Mattheis (SPD) via AOwatch.de

27.11.2008

Sehr geehrte Frau Mattheis, ich danke ihnen für ihre Antwort. Allerdings habe ich weitere Fragen:1. Ist es ihrer Meinung nach sinnvoll bisher dezentral genutzt Konzepte - wie bspw. die Rasterfahndung - zu zentralisieren, ohne dass ihr jemals ein tatsächlicher Nutzen nachgewiesen wurde? - Oder halten sie die Aussage der LKAs sie sei nützlich für unumstößlich? hier folgender Link: www.cilip.de (bzgl. Nutzen d. Rasterfahndung)
2. Gehen wir mal davon aus, dass der Präsident des BKAs nichtunrechtmässig bzw. auf andere als die Gedachte Art von seinenvorübergehenden Kompetenzen Gebrauch macht, würde ich gerne nochmals auf die Notstandsverordnungen die der deutsche Herbst mit sich brachte bezug nehmen. Wenn ich mich nicht täusche sollten diese für einen kurzen Zeitraum zur Gefahrenabwehr die notwendigen Mittel "im Kampf gegen denTerror" auf rechtlicher Seite zur Verfügung stellen. Wir haben nun 2008 und sie wurden nie aufgehoben - was lässt sie annehmen, dass diesmal vorübergehende Kompetenzen wieder abgeschafft werden oder sich alternativ auch alle zukünftigen Präsidenten des BKAs ihrer Rolle bewusst sind und ihre Macht nicht ausnützen? 
3. Kommen wir zu meinem persönlichen Liebling: der(heimlichen)Onlinedurchsuchung: Was bewegt sie zu der Ansicht, dass die Onlinedurchsuchung auch nur im entferntesten die Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bieten würde? Ich gehe davon aus, dass Sinn und Zweck ist Terroristen während der Vorbereitung ihrer "Missionen" beobachten zu können. Nun, wenn ich mich nun in die Lageder Terroristen versetze wäre meine erste Aktion anständigeVerschlüsselungsalgorithmen zu nutzen um meine Kommunikation zu verschlüsseln, meine Daten auf Massenspeichern chiffrieren würde und nur noch über TOR netzwerke und mit Betriebssystemen die nicht aus Redmondstammen arbeiten würde - die technischen Möglichkeiten der heimlichen Onlinedurchsuchung sind nur bei Leuten gegeben die keine Ahnung haben - normalen Bürgern. Ist das "Recht"?
MfG David Dorst

Antwort von Fr. Hilde Mattheis am 19.12.2008:

Sehr geehrter Herr Dorst,

vielen Dank für Ihre Rückfragen. Ich habe Ihnen in meiner Antwort vom 23.11.08 Auskunft über meine Abstimmung zum BKA-Gesetz gegeben und möchte dem nichts hinzufügen.

Mit freundlichen Grüßen 

Hilde Mattheis

Anfrage an Hilde Mattheis (SPD) via AOwatch.de

23.11.2008

Sehr geehrte Frau Mattheis, 
angenehmerweise hatte ich schon die Möglichkeit sie vor einigen Jahren auf einer LAN-Party kennen zu lernen, wo sie sich nach eigenen Angaben ein Bild der "Zocker" machen wollten. Um diese Diskussion bin ich ihnen heute noch dankbar.
Aber genau das bringt mich auf meine Frage. Anscheinend interessiert es sie ja einigermassen, was in den Leuten vorgeht, die sie im Bundestag vertreten. Wie können sie Angesichts der Tatsache, dass nun 86 Millionen dt. Staatsbürger unter generellen Terrorverdacht gestellt werden den StaSi gesetzen - sprich der BKA-Novelle - zustimmen? 
Bedeuten ihnen in dieser Demokratie Grundrechte wie Freizügigkeit und ein Recht auf Privatsphäre überhaupt nichts oder halten sie die Fahnder für über alle Zweifel erhaben, dass es ihnen möglich gemacht werden soll, quasi ohne jegliche Kontrolle nach gutdünken unbescholtene Personen zu bespitzeln? 
Ich weiss, dass der StaSi vergleich gern abgeschmettert wird, mit den Worten wir seien doch "Spinner" die das Gesetz nicht verstehen, oder sogar "Personen die für den Terror sind". Das ist aber so nicht ganz richtig, ich verstehe nicht das Gesetz nicht, ich verstehe die Notwendigkeit der Abschaffung unserer Grundrechte nicht. Ich verstehe nicht wie man einen Polizeilichen Geheimdienst mit derartiger Macht ausstatten kann, wenn man sich auch nur 2 Minuten mit der deutschen Vergangenheit beschäftigt hat - und das VERSUCHE ich zu verstehen. 
Wo ist die Terrorgefahr denn? Wo sind die Strassenzeilen die in die Luft fliegen um ein derartiges Gesetz zur Notwendigkeit zu erklären? 
Und eine Befristung gewisser Befugnisse - nunja, reden wir nicht um den heissen Brei, die Notstandsverordnungen zu RAF-Zeiten wurden auch nicht abgeschafft. Einmal verabschiedet wird dieses Gesetz unsere Demokratie auf Ewigkeiten untergraben. 
Wie können sie das Verantworten, das ist meine Frage?!

Antwort von Fr. Hilde Mattheis am 26.11.2008:

Sehr geehrter Herr Dorst,

nach reiflicher Abwägung bin ich zu dem Entschluss gekommen, für das BKA-Gesetz zu stimmen. Ob es uns passt oder nicht: die neuen Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus erfordert erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamtes zur Gefahrenabwehr. Die SPD hat bei den Verhandlungen mit der Union durchgesetzt, dass bei den operativen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Aspekte des Datenschutzes miteinbezogen werden und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden.
Das Bundeskriminalamt erhält zunächst die operativen Instrumente, die sich auf Länderebene bereits bewährt haben. Dazu gehören unter anderem erkennungsdienstliche Maßnahmen, Observationen, Rasterfahndung, der Einsatz Verdeckter Ermittler und die Wohnraumüberwachung. Neu ist nur der "verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme", die sogenannte Onlinedurchsuchung. Es ist evident, dass international agierende terroristische Netzwerke auf Fernkommunikation angewiesen sind. Gleichermaßen evident ist, dass eine effektive Gefahrenabwehr nur gewährleistet ist, wenn die Sicherheitsbehörden in die Kommunikationswege derartiger Gruppen eindringen können. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist die Verdeckte online Durchsuchung nach der nun gefundenen Regelung nur zulässig bei Gefahren 
für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, oder
für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Der Eingriff muss durch das zuständige Gericht angeordnet werden. Eilbefugnisse können durch den Präsident des BKA oder seinen Vertreter erteilt werden, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht und der Richter unerreichbar ist. Die Befürchtung, dass der Präsident des BKA unzulässig von seiner vorläufigen Kompetenz Gebrauch macht, teile ich nicht. Die SPD hat in den Verhandlungen erreicht, dass in der Auswertungsphase von Online-Durchsuchungen der Datenschutzbeauftragte des BKA hinzugezogen werden muss. Hat er Bedenken, muss das Gericht über die Frage von Datenlöschungen entscheiden.
Angesichts diese Ausgestaltung des BKA-Gesetzes, über das fast ein Jahr lang verhandelt wurde, habe ich dem Gesetz in der 2./3. Lesung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Mattheis