Mittwoch, 4. März 2009

Anfrage an Hr. Dr. Wiefelspütz (SPD)

03.03.2009

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz, 

Das BVerfG hat den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nun endgültig für Verfassungswidrig erklärt. 
Zitat von Heise:
"Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Wähler hätten nicht die abgegebenen Stimmen und die Auszählung kontrollieren können, argumentieren die Richter (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). "

Werden sie nun auch endlich von ihrem Standpunkt der Befürwortung der Wahlcomputer abrücken und die Konsequenzen ziehen, die sie ziehen sollten, nachdem sie einen Verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Schritt nach dem anderen Unterstützen und Verteidigen und ihr Mandat endlich niederlegen, oder lassen sie sich von einer derart unbedeutenden Entscheidung wie Verletzung der Wahlgesetze nicht weiter beeindrucken? 

Mit freundlichen Grüßen, 

David Dorst

Reaktion von Hr. Dr. Wiefelspütz am 03.03.2009

Sehr geehrter Herr Dorst,

das Bundesverfassungsgericht verbietet keineswegs grundsätzlich den Einsatz von Wahlcomputern. Ich bin auch in Zukunft für Wahlcomputer, die nach Maßgabe der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt werden sollten.

Selbstverständlich werde ich mein Mandat weiterhin ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

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