Mittwoch, 4. März 2009

Anfrage an Fr. Hilde Mattheis (SPD)

12.02.2009

Sehr geehrte Frau Mattheis, 

die Art und Weise und die Art der Vorschläge die momentan seitens gewisser Ministerien eingebracht werden wird mich wohl dazu bringen ihnen kontinuierlich weitere unangenehme Fragen stellen zu müssen. 

Frau Von der Leyen macht momentan auf dem Rücken missbrauchter Kinder und mit völligem Technischen Unverstand gewappnet Wahlwerbung für Internetblockaden. Die Umstrittene Idee dürfte ihnen vermutlich bekannt sein. 

Sollte es hierzu eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geben, bzw. eine geplant sein - wie werden sie abstimmen? 

Sehen sie eine Blockade des Internets nach gutdünken des BKAs auch für Sinnvoll an? 

Ist ihnen bekannt, zu welchem Zweck das Internet aufgebaut wurde und das die Technischen Möglichkeiten Redundant sind um das Internet vor einem Ausfall - sowie vor einer Blockade zu schützen?

Sehen sie eine Gefahr einer "deutschen Firewall" nach chinesischem Vorbild, das nur einigermassen technisch versierte Nutzer umgehen können? 

Wo würden sie die Kontrolle über die blockierten Seiten persönlich lieber sehen? Beim BKA oder bei einer humanitären Organisation wie HRW, AI oder ähnlichem? 

Wenn das thema akut wird, werde ich wieder hier stehen. 

Mit ärgerlichen Grüßen, 

David Dorst

Antwort auf AOwatch.de vom 24.02.2009

Sehr geehrter Herr Dorst,

vielen Dank für Ihre Frage zur Initiative des Bundesfamilienministeriums, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren. 

Kinderpornographie ist ein schweres und abscheuliches Verbrechen, das intensiv bekämpft werden muss. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung der Ermittlungsbehörden, einer besseren internationalen Zusammenarbeit und nicht zuletzt einer noch stärkeren gesellschaftlichen Problematisierung. 

Es ist jedoch zweifelhaft, ob die Sperrung einzelner Internetseiten ein geeignetes Instrument im Kampf gegen Kinderpornographie ist. Denn die Verbreitung über das Internet organisiert sich größtenteils über Tauschbörsen und ähnlichen Programmen.

Auch der Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium, dass ein schlichter Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Bundeskriminalamt über die Sperrung von Internetseiten entscheiden soll, wirft rechtliche Fragen auf. Bei aller Verabscheuung der Inhalte, um die es hier geht, ist dies ein Vorgang, der die Grundrechte unserer Gesellschaft betrifft. Die Fachpolitiker meiner Fraktion bewerten den Vorschlag von Frau von der Leyen deshalb als einen politischen Schnellschuss. Sollte es zu einer Gesetzesvorlage kommen, werden wir die den Nutzen und Konsequenzen von Seitensperrungen im Internet sorgfältig abwägen.


Mit freundlichen Grüßen


Hilde Mattheis

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