Ich hatte ja schon ein paar Themen gefunden die ich an dieser Stelle vorrangig behandeln wollte, aber was ich soeben auf Heise gelesen hab stellt die anderen einfach gnadenlos in den Schatten.
Unser Anti-Terrorberufener Innenminister findet es einfach unerhört, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frechheit besitzt seine unglaublich guten Vorschläge teilweise auf Eis zu legen. Wer könnte ihm auch widersprechen? Im Zeitalter des "Cyber-Crime" wo persönliche Daten und Verbindungsdaten bares Geld Wert sind ist das BVerfG doch tatsächlich unverschämt genug die Vorratsdatenspeicherung per einzuschränken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die seit 1. Januar 2008 geltenden Auflagen zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nach einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern eingeschränkt. Im September 2008 verlängerte das Gericht die Geltungsfrist der von ihr gesetzten Schranken um sechs Monate. Schäuble sagte nun, er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".Und ums mal realistisch zu sehen, es geht hier nicht darum, dass gewisse Gesetze eventuell verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen oder den Unmut "des Volkes" wecken, nein, es geht einzig und allein darum, dass hier einem hilflosen Behinderten sein neues, tolles Spielzeug geklaut wurde. Diese Zustände sind einfach untragbar, darum ist es nun an der Zeit Hr. Schäuble schnellstens per Ermächtigungsgesetz über alle Zweifel erhaben zu machen und ihn endlich in Ruhe seine Arbeit tun zu lassen. Derartige Eingriffe der kontrollierenden Organe sind nicht nur Unverschämt sondern auch ganz klare Diskriminierung Behinderter. So kann es nicht weitergehn.
Okay im Ernst:
Ich finde es mehr als nur Unverschämt was Schäulbe sich da erlaubt. Aber auch hierzu geben ich einfach mal ein Heise Zitat an, das mir absolut aus der Seele spricht. Danke SeBiG für dieses geniale Zitat, dass ich einfach mal verlinke.
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