http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html
Aus
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.folgt unmittelbar, dass bei Frauen exhibitionistische Handlungen nicht nur nicht verboten sondern damit auch erwünscht sind.
Längerfristige Duldung ist hierbei als beidseitiges Einverständniss zu einem Vertragsgeschäft zu verstehen.
Daraus wieder folgt: Mädels, ausziehn! MUHA!
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