Samstag, 14. November 2009

Genderdebatte

Achja eins noch was mich seit Wochen und Monaten verfolgt:
Ich interessiere mich nur für die Piraten Partei weil ich die Mitgliederinnen gern flachlegen würde. Ich bin nämlich durch und durch Sexist.
Fickt euch mit eurer "Genderdebatte" ihr femministischen Arschgeigen, die ihr dafür sorgt, dass Frauen zu dem Werden was ihr nicht gern hättet: Minderbemittelte Versager die nur auf Grund von Quoten etwas erreichen können.

Wie Punk sind wir?

Ja, ab wann sind wir Punk? Ab wann sind wir es noch nicht? Ab wann wieder? Bis wohin?
Dank Jonas kann fliegen hatte ich gestern ja eigentlich nen echt spassigen Abend in Munderkingen. Danach n Bierchen hier, n Bierchen da, kein Streit in Sicht soweit, ein entspanntes schönes WE. Schlingel was nackt, wie immer, also alles im Grünen. Jop bis die Jungs vom Juha aufgekreuzt sind und es n bisschen geschubst hat. Zumal klatscht den eigenen Leuten von der eigenen Seite die Faust in die Fresse und wir sind natürlich gar nicht Punk weil wir uns das nicht gefallen lassen. Wieder Punk wären wir wenn wir auf die Juha leute eindreschen während wir von der eigenen Seite auf'n Sack kriegen.
Nicht das es mich im geringsten stören würde den Juha Haufen platt zu machen - oder mich mit den Munderkinger Bullen zu schubsen (Wir sind da nicht so weich wie die Ehinger Polizisten bubububu, ist recht Jungs und es ist mir scheissegal.)
Was ich nicht brauchen kann ist wenn die Fäuste gegen die eigenen Leute fliegen, das pisst mich an, wenn man mit der Person mit der man eben noch einen gehoben hat n Streit runterbrechen muss, weil sie einfach jedem gibt.
Klar das passiert, das passierte auch mir schon - lange nicht mehr - aber klar, wie gesagt. Hier wird auch keiner gleich angezeigt, Team Grün war ein Geschenk vom Juha.

Samstag, 29. August 2009

Back Online

Sorry, war ne weile nicht wirklich Online und mir hat schlicht die Zeit gefehlt.
Heute gibts erstma das ZugErschwG im Volltext + einen schönen Spot der Piraten.

Zugangserschwerungsgesetz - ZugerschwG: Wortlaut im Volltext
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ARTIKEL 1
Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)


§ 1 Sperrliste
(1) Das Bundeskriminalamt führt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im Sinne des § 2 täglich zu einem diesen mitzuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfügung.
(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Bevor das Telemedienangebot eines Diensteanbieters, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1) niedergelassen ist, in die Sperrliste aufgenommen wird, ist das Verfahren nach § 3 Absatz 5 Satz 2 des Telemediengesetzes durchzuführen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.

(3) Wird ein Telemedienangebot erstmals oder erneut in die Sperrliste aufgenommen, soll das Bundeskriminalamt in der Regel dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot als eigene Information im Sinne des § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes zur Nutzung bereithält, sowie dem Diensteanbieter, der dieses Telemedienangebot nach § 10 des Telemediengesetzes für einen Nutzer speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür mitteilen, sofern der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist. Hat ein solcher Diensteanbieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, unterrichtet das Bundeskriminalamt die für den polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle in dem betreffenden Staat, soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist.


§ 2 Zugangserschwerung
(1)Diensteanbieter nach § 8 des Telemediengesetzes, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren. Dies gilt nicht, wenn Diensteanbieter ausschließlich solche Zugänge anbieten, bei denen Maßnahmen nach Satz 1 bereits von anderen Anbietern durchgeführt werden oder wenn Diensteanbieter, die Internetzugänge nicht für die Öffentlichkeit anbieten, selbst vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen.

(2) Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt.

(3) Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat.


§ 3 Sicherung der Sperrliste
Diensteanbieter nach § 2 haben die Sperrliste durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme durch Dritte, die an der Umsetzung der Sperrung nicht beteiligt sind, zu sichern.


§ 4 Stoppmeldung
Die Diensteanbieter nach § 2 leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt.


§ 5 Verkehrs- und Nutzungsdaten
Verkehrs- und Nutzungsdaten, die auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden.


§ 6 Aufstellung
Die Diensteanbieter nach § 2 übermitteln dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote.
§ 7 Zivilrechtliche Ansprüche

(1) Die Diensteanbieter nach § 2 haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste durch Maßnahmen nach den §§ 2 bis 4 nicht mindestens fahrlässig nicht ordnungsgemäß umsetzen.

(2) Zivilrechtliche Ansprüche gegen Diensteanbieter nach § 2 mit den zur Umsetzung dieses Gesetzes geschaffenen technischen Vorkehrungen Sperrungen vorzunehmen, sind ausgeschlossen.


§ 8 Dokumentations- und Auskunftspflichten des Bundeskriminalamts
(1)Das Bundeskriminalamt ist verpflichtet, Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis geführt werden kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung durch das Bundeskriminalamt die Voraussetzungen nach § 1 erfüllten.

(2) Das Bundeskriminalamt erteilt Diensteanbietern im Sinne dieses Gesetzes, die ein berechtigtes Interesse darlegen, auf Anfrage Auskunft darüber, ob und in welchem Zeitraum ein Telemedienangebot in der Sperrliste enthalten ist oder war.


§ 9 Expertengremium
Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium bestellt, das aus fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden bis zum 31. Dezember. 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen.


§ 10 Technische Richtlinie
In welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung nach § 6 zur Verfügung gestellt werden, regelt das Bundeskriminalamt unter Beteiligung der Diensteanbieter in einer technischen Richtlinie.

§ 11 Einschränkung von Grundrechten
Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 2 und 4 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.


§ 12 Verwaltungsrechtsweg
Für Streitigkeiten über die Aufnahme eines Telemedienangebotes in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.


§ 13 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 4 eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ergreift.
2. entgegen § 3 die Sperrliste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig sichert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


ARTIKEL 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. § 96 wird wie folgt geändert:

„a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Wörter „und verwenden“ werden gestrichen und nach dem Wort „Abschnitt“ die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes“ eingefügt.

bb)Die folgenden Sätze werden angefügt:

„Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

“Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.“
2. § 149 Absatz 1 wird wie folgt geändert
a) In Nummer 16 wird nach der Angabe „§ 96 Abs. 2“ die Angabe „Satz 1“ gestrichen und werden vor dem Wort „verwendet“ die Wörter „erhebt oder“ eingefügt;

b) In Nummer 17 werden die Wörter „§ 96 Abs. 2 Satz 2“ durch die Wörter „§ 96 Abs. 1 Satz 3“ ersetzt.


ARTIKEL 3
Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes. Hierbei sind die Erfahrungen des Expertengremiums nach § 9 des Zugangserschwerungsgesetzes einzubeziehen.


ARTIKEL 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 1 § 13 tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.

(3) Artikel 1 dieses Gesetzes tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Und wie versprochen der Spot der Piraten:
http://www.youtube.com/watch?v=3Ixl68QAhGw

Dienstag, 23. Juni 2009

Dienstag, 12. Mai 2009

Eine Weitere Umdrehung...

Wenn ich den Namen Schäuble die letzten Jahre gehört hab, hat mein Magen mir meist signalisiert, dass ich den Rest der Nachricht eigentlich nicht wirklich hören will. Ungeachtet dessen vergeht kaum ein Tag ohne einen neuen Geistreichen Einfall unseres persönlichen Terror-Ministers. 

Erstmal ist die Bezeichnung Terror-Minister, natürlich nicht ganz nett, aber dieser Name drängt sich für eine Person die immer und überall Terror wittert und Minister ist einfach auf. 

Worum geht es unserem lieben Innenminister denn Heute? Schäuble rüstet auf Krieg. Ja wirklich, unser Innenminister rüstet auf Krieg - diesesmal sogar ohne Bundeswehreinsätze innen oder außen, nein im Cyberspace. 
Dank Frau Ursula von der Leyen wissen wir ja nun alle, daß das Internet Primär ein Spielzeug von Kinderschändern und Vergewaltigern ist, aber Schäuble zeigt uns heute noch ganz andere Gefahren. Das Internet ist auch überschwemmt von Cyber Terroristen. 
Nicht nur das Anschläge im Internet wie die gegen Estland oder Georgien unglaublich bedrohlich sind, nein, Schäuble findet auch hier einen durchaus korrekten wie passenden Vergleich: "Ein Angriff auf Rechenzentren kann noch höhere volkswirtschaftliche Schäden entfalten als die Terroranschläge vom 11. September 2001." 

Natürlich steht hier das Wort "volkswirtschaftlich" aber wenn ich mich richtig an 2001 Erinnere wurde etwas von Toten Amerikaner gesprochen und das man sich den Angriff im eigenen Land nicht gefallen lassen könne. Aber hey, wenn kratzen schon die paar krepierten Typen, immerhin hat die Wirtschaft aus dieser Aktion Schaden getragen. 

Hier wird mal wieder mit der Terror-Keule um sich geschlagen. Wenn ich mein Geschichtsbuch lese wird im 1. Weltkrieg von "Terror" gesprochen, danach vom Terror unter Hitler, gegen die Juden und vom Terror des 3. Reiches - nun danach wirds schon weit weniger beschaulich. Terror, ein Wort das früher im großen und ganzen für Unterdrückerische Staatssysteme reserviert war findet seinen Einzug in die Gesellschaft:
Die RAF war geboren - Terror. Hier wurde die Terror-Keule genutzt um Berufsverbote von Linken durchzusetzen, um Kritiker ruhig zu stellen und um die RAF Kämpfer nicht wie Kriegsgefangene oder gewöhnliche Gefangene behandeln zu müssen - es waren ja Terroristen. Dann kommt wieder ne Weile kein Terror, und dann haben wir 2001 - jetzt ist ALLES Terror. Was früher Millionen das Leben gekostet wird heut als Argument genutzt um Leute auszuschalten die Falsche Dinge sagen (siehe Guantanamo), um Personen aus dem Verkehr zu Räumen die einem nicht in den Kram passen oder die kritisieren. All dies hat auch seinen Einzug ins Internet gefunden. 

(Echte Schäden wird im folgenden mit Todesopfer gleichgesetzt. )
Echte Schäden die durch defacings entstanden sind: 0
Echte Schäden die durch XSS Attacken entstanden sind: 0 
Echte Schäden die durch (D)DoS Attacken entstanden sind: 0 

Muss ich weiter machen? 
Aber der Terror ist nun endlich auf im Internet "salonfähig". Mit der Terror - oder wahlweise Kinderschänder-Keule kann momentan alles aus dem Weg geräumt werden was unstimmig klingt oder aussieht. Und so ist entweder der Terror im Netz - oder die Tatsache, dass jeder Informatiker Kinder fickt, vergewaltigt und verkauft - nun der Grund für die Legetimation zu allem. 
Das BSI Gesetz, die Internetzensur, Hausdurchsuchungen. 

In diesem Sinne immer daran denken: Samstag um 10 werden auch in ihrer Stadt Bücher verbrannt und abends gehts zum gemeinsam-gleichgeschalteten YouPorn-schauen nach Hause, damit auch keiner auf die Idee kommt zu reden, denken oder handeln. 

Gute Nacht, Deutschland. 



Sonntag, 3. Mai 2009

1. Mai 2009 - In Ulm brennt die Luft

Nachdem ich persönlich mein Mütchen wieder etwas abgekühlt hab, obwohl ich bereits den ganzen Tag damit beschäftigt bin die Strassenschlachten von gestern zu den Wortgefechten von heute in Foren werden zu lassen, möchte ich doch einmal versuchen den gestrigen Tag zusammen zu fassen. 

Wo alles begann: 
Ehingen am Bahnhof trafen wir uns in ner Gruppe von etwa 10 Personen zwischen 9:00 und 9:30 Uhr, der Plan frühzeitig anzutanzen ging also schonmal auf. Um 9:46 gings mit dem RB in Richtung Ulm. Wir wählten den RB um in Söflingen Aussteigen zu können, falls sich die Angaben, dass Team Green den Bhf dicht macht zutreffen würden. Die Entscheidung wahr wohl auch richtig, da wir nach knapp der halben Wegstrecke einen Anruf erhielten es wären die ersten Flaschen und Steine geflogen, am Bahnhof in Ulm würden folglich alle ankommenden in einen Kessel gepackt. Wir stiegen also in Söflingen aus und wanderten nach Ulm. 

In Ulm angekommen ging's als erstes auf den Münsterplatz, Leute treffen, Bierchen trinken, gemeinsam lachen und den weiteren Tag planen. Während wir unser Bier tranken und uns Unterhielten kamen schon diverse Nachrichten über Verhaftungen und kleinere Ausschreitungen, also packten wir nach und nach zusammen und bewegten uns um die Stadt zu erkunden. 
Kaum 10 Meter gekommen hieß es, zwischen Sparkasse und Rathaus sei eine Gruppe eingekesselt, wir machten uns auf den Weg. Einige bekannte Gesichter bei den Grünen, immer wieder Rangeleien zwischen den eingekesselten und der Polizei, die Lage war sichtlich angespannt, aber zu diesem Zeitpunkt waren kaum bzw. keine Ausschreitungen zu sehen. An der Seite wurden BFE Einheiten aufgezogen und wir machten uns ab in Richtung Route der Nazis. Treffpunkt Theater. Am Theater angekommen passierte erstmal ne ganze Weile gar nichts, die Stimmung war ausgelassen und die Bullen wurden angefeuert wenn ihre Wägen mal vor mal zurück breschten ("Mehr Gas, weniger Kupplung", " ... wir singen Scheiss Werder-Bremen", Zu einem Silbernen Auto "Denen ist wohl die Farbe ausgegangen und nichtmal für nen Aufkleber hats Gereicht") Kurzum: Gute Laune, gutes Wetter, gemeinsam Spass haben, aber nicht mehr lange. Von hier waren nun nach einigem Warten die Nasen zu sehen und beinahe im gleichen Moment waren Schreie und Pfiffe von den Seiten zu hören. Massive Polizeieinheiten und eine Reiterstaffel wurden am Anderen Ende des Theaters zusammengezogen und es waren Rangeleien und Wurfgeschosse in der Luft sichtbar, gleichzeitig kam es auf unserer Seite zu der ein oder anderen mehr als brutalen Verhaftung. Mit der Unterstützung von Bürgern die sich unter der Flagge "Ulm gegen Rechts" organisiert hatten wurde hier bspw. eine Schwarz gekleidete Person verhaftet. Verhaftet heißt hierbei, dass ein Bulle auf seinem Kopf kniete, einer auf seinem Hals, und 2 auf seinem völlig verdrehten Körper. Es gab ne kurze Rangelei, dann hatte sich die Situation wieder beruhigt. 
Nach diesen kurzen Auseinandersetzungen ging der Faschozug unter Gejohle, Buh's und allerlei Parolen seinen Weg. Man versuchte ihm zu Folgen aber ein herankommen war nicht möglich da die Polizei fast überall mehrreihige Absperrungen hatte, also bewegte man sich zurück zum Bahnhof. Hier angekommen Standen die Nasen schon wieder "zur Abfahrt bereit" während der komplette Bahnhofsvorplatz vollständig von Gegendemonstranten besetzt war. Die Stimmung war völlig Aggressiv und es flogen ununterbrochen Flaschen oder Steine auf die Bullen die Ihrerseits Tränengas und Pfefferspray einsetzten. Als dann die Beiden Wasserwerfer zum Einsatz kamen und BFE Einheiten aufrückten brach unter den meisten Panik aus. Kurzzeitig wurden Ketten gebildet, die meisten brachen allerdings sofort wieder, da verängstigte Demonstranten hindurchrannten und teile der Kette einfach mitnahmen. Es gab reihenweise Verletzte, wer nicht schnell genug war kam unter die Knüppel und wurde Zerschlagen bis er liegen blieb. Die Notärzte und Krankenwagen waren eigentlich im Dauereinsatz. 

Soviel mal zu Ausschnitten meiner persönlichen Erfahrungen gestern. 
Angemerkt sei 
1: 
Danke an das Bündnis "Ulm gegen Rechts" für seinen massiven Einsatz durch "Bratwurst fressen gegen Rechts" auf dem Münsterplatz. 

2: 
Danke an das Bündnis "Ulm gegen Rechts" das sich gewaltlosigkeit auf die Fahne schreibt, aber offensichtlich kein Problem damit hat wenn irgendwelche Personen die sie noch nie gesehen haben, weil diese eventuell, vielleicht, etc. etc. mal irgendwo, irgendwas geworfen haben von den Bullen zusammengedroschen werden bis sie sich nicht mehr Rühren können, oder auf Arten Verhaftet werden die jeglicher Menschlichkeit entbehren. 

3: 
Danke an Ulms OB Ivo Gönner, der "den Schwarzen Block" mit dem braunen Dreck gleichsetzt. Er hat sich alle mühe gegeben jeden Demonstranten der von der Polizei angegriffen wurde als Terroristen abzustempeln, denn Unrecht könne es in seiner Stadt ja nicht geben - die Taktik ist aufgegangen: Die heutigen Diskussionen in den Foren zeigen, das das Motto ist "der böse schwarze Block hat's versaut und alle anderen waren ja friedlich und die wo von den Bullen auf die Schnauze gekriegt haben hams schon verdient". 
Die meisten die von den Bullen niedergeschlagen wurden hams offensichtlich deswegen verdient, weil sie - als potentielle Strassenkämpfer und Krawallmacher - zu langsam vor den Bullen weggerannt sind. 

4: 
Danke auch an die völlig unreflektierten Diskussionen in denen auch nach der Demo versucht wird sich als besserer Demonstrant der mit der ganzen Gewalt nichts am Hut haben will darzustellen, aber gleichzeitig nach härterem durchgreifen der Polizei schreit. 

5: 
Danke an die Flaschen werfenden Vollidioten die irgendwo aus Reihe 12 ne Flasche nach vorn geschleudert haben und die eigenen Leute am Kopf erwischt haben und danke an die Krawallkids die völlig idiotisch ihre Steine ins Nirvana geschmissen haben aber vor dem ersten BFEler schreiend weggerannt sind und mit für die Panik während der Bahnhofsräumung gesorgt haben. Fickt euch! 

Resumee: 

Einerseits war ich überrascht wieviele Menschen sich an den Protesten bunt und laut beteiligt haben, andererseits war ich enttäuscht und bin wütend wie schnell man von den Leuten für die man am Vortag schläge eingesteckt hat und die man aus der Scheisse gezogen hat, wenn sie aufm Boden lagen als Gewaltverbrecher dargestellt wird. 
Ich bin gespannt, wann Ulm dieses lächerliche Spektakel, das klar die Unfähigkeit der Polizei gezeigt hat wiederholt wird. Die Unfähigkeit die Situation sicher zu halten und zu entspannen. 

Weitere Berichte: 

Bilder: 

Freitag, 3. April 2009

So funktioniert ein Mietvertrag...

Mietverträge sind dazu da, um diejenigen die ohne Mietvertrag wunderbar leben könnten davor zu schützen nichts zu unterschreiben zu haben. 
Personen die anders aussehn, anders sind und sich n Scheiss um den Konsumzwang scheren, haben nur leider herzlich wenig davon das Recht auf ihrer Seite zu haben. Am 15.12.2008 wurde nach über 3 Jahren die Räumung der Yorck 59 für rechtswidrig erklärt. Das spannende hierbei ist, das die Räumung von über 500 Einsatzkräften durchgeführt wurde und dabei so ziemlich das gesamte Inventar der Yorck 59 kurzerhand platt gemacht wurde. Die damaligen Mieter werden zwar weiterhin in die Röhre schauen, aber die Entscheidung dürfte politischen Charakter haben, da sich erstens die Staatsanwaltschaft wohl ziemlich blamiert hat und zum anderen die komplette Räumung eine politische Aktion war - das entfernen unerwünschter Subjekte aus bestimmten Gegenden. Gegen jedes Recht und auf brutale Art und Weise. 
Das Recht steht halt doch nur auf der Seite derer die sich's leisten können.